Kommentar zum E-Health-Gesetz E-Health-Gesetz: Wenn die Wirklichkeit den Wunsch überholt
Autor / Redakteur: Stefan Karl / Susanne Ehneß
Wünsche drehen sich meist um schwer erreichbare Dinge. Dass jedoch eine Bundesregierung ein Gesetz samt entsprechender Ziele und Vorgaben verabschieden muss, das sowohl hinter den Möglichkeiten als auch der tatsächlichen Entwicklung bleibt, zeigt vor allem die zahlreichen Versäumnisse der Vergangenheit: Die Rede ist vom neuen E-Health-Gesetz.
Die größten Hindernisse für einen Datenaustausch waren in den Augen deutscher Ärzte gemäß einer Accenture-Studie (2012) inkompatible IT-Systeme, Datenschutzbedenken sowie Produktivitätsverluste. In Deutschland kam noch eine ausgeprägte Skepsis gegenüber der Neuorganisation der Praxisabläufe dazu.
Diese Zweifel gesellen sich zur verbrannten Erde, die die Industrie in den vergangenen knapp 15 Jahren in diesem Bereich hinterlassen hat – der Politik ist hier kein großer Vorwurf zu machen. Ergebnis: Nach wie vor gibt es keine Vernetzung, und das E-Health-Gesetz fordert en détail eher Minimalziele.
Die Schwerpunkte des Gesetzes bestehen im Kern aus der Einführung eines Stammdatenmanagements sowie der Nutzung medizinischer Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), einem gedruckten Medikationsplan für Patienten und der Nutzung elektronischer Arztbriefe samt einer elektronischen Patientenakte.
Grundsätzliches Ziel: medizinische Informationen über Praxen, Krankenhäuser, Apotheken etc. hinweg zur Verfügung stellen. Gemäß Bundesgesundheitsministerium sollen Arztpraxen und Krankenhäuser bis Ende 2018 flächendeckend an die geplante Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.
Besser behandeln, Effizienz steigern
Der Sinn dieser Wünsche und Ziele liegt auf der Hand. So sind etwa laut einer Schätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Wechselwirkungen von Medikamenten für rund 300.000 Krankenhausaufenthalte pro Jahr verantwortlich; Experten gehen – je nach Schätzung – davon aus, dass in Deutschland jährlich zwischen 25.000 und 58.000 Menschen an den Folgen von Neben- und Wechselwirkungen sterben. Zum Vergleich: Die Zahl der Verkehrstoten lag im Jahr 2014 bei 3.368.
Die Vorteile eines vernetzten und digitalisierten Gesundheitswesens reichen weiter als „nur“ bis zur Vermeidung von Todesfällen, auch die Behandlungsqualität würde steigen. Zudem kann eine entsprechende IT-basierte Gesundheitsversorgung medizinisches Personal entlasten.
Die Liste der Vorteile ist lang – und hinlänglich bekannt: Bereits im Jahr 2012 hatte eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung im Auftrag des BITKOM ergeben, dass der Gesamtnutzen eines intelligenten Gesundheitsnetzes bei über zwölf Milliarden Euro pro Jahr liegt.
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Stand vom 30.10.2020
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