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Firmen zum Thema
- 1. Risikoanalyse und -bewertung,
- 2. Maßnahmenplanung und Risikosteuerung,
- 3. Risiko-Controlling (abschließende Vorstandsinformation).
Der in die Gesamtstruktur der Bundesagentur für Arbeit eingebettete Risikomanagementprozess wurde vom Bundesrechnungshof als vorbildlich attestiert. Darüber hinaus steht die BA seit mehreren Jahren mit unterschiedlichen Verwaltungen auf Bundesebene im Kontakt. Das Ziel: Der behördenübergreifende Wissenstransfer und Dialog über den Aufbau eines Risikomanagementsystems in Verwaltungen.
Die BA hat das eigene Risikomanagementsystem einem kritischen Blick unterzogen und sich einem Vergleich mit der Privatwirtschaft gestellt.
Vergleich: Privatwirtschaft
Die Unterschiede umschreibt Controlling-Leiter Robert Winter: „Bei Firmen steht in der Regel das Risikomanagement im Kontext der Bestandsgefährdung als Worst-Case-Szenario im Fokus, in Behörden die Aufgabenerfüllung.“ Ergo lassen sich bei Unternehmen mögliche Auswirkungen oder Schäden eines Risikoeintritts finanziell beziffern und schließlich in der Erfolgsrechnung und Bilanz berücksichtigen.
In der BA besteht die Möglichkeit zur monetären Risikobetrachtung weniger oder überhaupt nicht. Der Grund ist, dass die BA als Sozialbehörde weder eine Bilanz erstellt noch gewinnorientiert arbeitet. In enger Kooperation mit dem Arbeitskreis Risikomanagement und Controlling der Risk Management Association e. V. (RMA) sucht die BA unter anderem nach Möglichkeiten einer besseren Verknüpfung von Risikomanagement und Controlling.
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