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Fachanwendungen werden zur Herausforderung Deutsche Justiz muss Digitalisierung bis 2022 umsetzen
Auch für die deutsche Justiz bricht das Zeitalter der Digitalisierung an. Bis 2022 sollen alle Vorgaben umgesetzt sein. Eine besondere Herausforderung sind Fachanwendungen, die gemeinschaftlich in Länderverbünden entwickelt werden und dabei oft in völlig unterschiedliche IT-Architekturen eingebettet sind.
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Das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ hat zum Ziel, Effizienzpotenziale bei der elektronischen Bearbeitung zu erschließen und den elektronischen Rechtsverkehr auszuweiten.
Dazu gibt es eine Stufenplanung:
- Ab 2016 gelten die rechtlichen Grundlagen für das besondere elektronische Anwaltspostfach. Das heißt konkret, dass Anwälte ab diesem Zeitpunkt nur noch den digitalen Postweg nutzen sollen.
- Ab 2018 wird eine bundesweit einheitliche Einreichungsmöglichkeit für elektronische Dokumente Realität sein. Die Gerichte müssen ihre Systeme für die elektronische Aktenführung umgestellt haben.
- Eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung besteht dann ab 1. Januar 2022.
Mitarbeiter überzeugen
Zunächst entscheidet das Maß der Rechtsverbindlichkeit, ob die elektronische Welt die erste Wahl ist. Zudem müssen die Justiz-Mitarbeiter, insbesondere die Richterschaft, mit benutzerfreundlicher Software vom Nutzen der digitalen Umstellung überzeugt werden. Die Umstellung sollte ihnen so leicht wie möglich gemacht werden. Auch die geeignete Hardware, um beispielsweise im Gericht den Blickkontakt mit dem Parteien zu gewährleisten, spielt eine wichtige Rolle. Soft- und Hardware-Ausstattung sind entscheidende Erfolgskriterien für das Erzielen eine umfassenden Anwenderakzeptanz. Dazu sind auch Investitionen nötig.
Serviceorientierte Architektur als Lösung für Fachverfahren
Die Landesjustizverwaltungen entwickeln seit Jahren Fachverfahren, die das Ziel der Geschäftsstellenautomation verfolgen. Mit Blick auf die Umsetzung einer elektronischen Aktenführung ist es notwendig, einheitliche Standards und Architekturen zu finden, um eine Anbindung an elektronische Versand- und Aktensysteme zu gewährleisten.
Die IT-Gesamtinfrastruktur und -architektur muss einerseits zukunfsfähig sein und andererseits die bis dato entwickelten Fachverfahren integrieren. Das ist sowohl aus technischer Sicht, als auch als Element des Investitionsschutzes für die oft über Jahre entwickelten Fachverfahren nötig.
Eine mögliche Lösung ist die Nutzung einer serviceorientierten Architektur (SOA), mit der Schnittstellenprobleme zwischen unterschiedlichen IT-Anwendungen gelöst werden können und eine flexiblere Anpassung an neue Gegebenheiten möglich ist.
In einigen Bundesländern sind bereits SOA-Lösungen im Einsatz. Ein Problem ist, dass diese Architekturen nicht einfach fertig am Markt zu kaufen sind und zum anderen mit bestehenden Architekturparadigmen kollidieren können.
Vorreiter Großbritannien
Hier lohnt vielleicht ein Blick nach Großbritannien. Dort haben die Verantwortlichen des Justizministeriums vor drei Jahren den Betrieb und die Umsetzung von so genannten Shared Services beauftragt. Der zentrale Betrieb spezifischer Dienste für fast 80.000 Arbeitsplätze wird hier auf der Basis eines Infrastructure-as-a-Service-Konzepts realisiert.
Dies bedeutet – auf die föderale Struktur der Bundesrepublik übertragen – den zentralen Betrieb einer gemeinsamen IT-Infrastruktur, die sich auch auf einzelne Dienste beziehen kann. Bayern und Baden-Württemberg gehen mit ihrer Kooperation hier mit gutem Beispiel voran. Die Länder erhoffen sich durch die Zusammenarbeit der zentralen Rechenzentren insbesondere im Bereich des Cloud Computing Synergieeffekte durch die Nutzung gemeinsamer Services.
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