News Der elektronische Dienst- und Truppenausweis kommt
Redakteur: Gerald Viola
Mit der in Kraft getretenen neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis ist der Weg frei für die Einführung elektronischer Dienst- und Truppenausweise
Mit der in Kraft getretenen neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis ist der Weg frei für die Einführung elektronischer Dienst- und Truppenausweise in der Bundesverwaltung. Damit können die seit über 30 Jahren konzeptionell unveränderten Papierausweise durch fälschungssichere Chipkarten abgelöst werden. Zudem bieten die elektronischen Ausweise auch Möglichkeiten für behördeninterne und übergreifende Dienste, wie etwa Arbeitszeiterfassung und elektronische Signaturen, für die ein einheitliches Trägermedium in der Bundesverwaltung bisher fehlte.Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, erklärt dazu: „In allen Bundesbehörden sind Dienst- bzw. Truppenausweise im Einsatz. Damit nicht jede Behörde Kosten in die Entwicklung zeitgemäßer Chipkarten investieren musste, hat das Bundesinnenministerium die Konzeption des elektronischen Dienstausweises übernommen. Das war eine Herausforderung, weil die Lösung für den praktischen Einsatz in verschiedensten Einsatzumfeldern flexibel gehalten werden musste. Nach erfolgreichen Erprobungen sind nun die Behörden gefragt, die neuen Dienst- und Truppenausweise in die Fläche zu bringen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis ist der Startschuss für diesen wichtigen Modernisierungsschritt der Verwaltung.“Die Bundesdruckerei GmbH hat den neuen Ausweis unter Mitwirkung des Bundeskriminalamts (BKA) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt.
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.