Nach § 12a EGovG sind die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ab dem 13. Juli 2018 verpflichtet, geeignete Datenbestände als Open Data (dt. „Offene Daten“) verfügbar zu machen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert daher auf dem Zukunftskongress über die Regelungen des Open-Data-Gesetzes, den damit verbundenen Nutzen, mögliche Herausforderungen und Wege einer effizienten Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung.
Unterstützung für eine effiziente Einführung von Open Data
Am Informationsstand präsentiert das BVA das Handbuch für offene Verwaltungsdaten, das das dortige Open-Data-Beratungsteam im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erstellt hat. Das Handbuch verknüpft theoretisches Grundlagenwissen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen und Vorgehensmodellen zur effizienten Einführung von Open Data in Behörden.
Es ist als „lebendes Dokument“ konzipiert: Das Autorenteam möchte auch zukünftig die Erfahrungen von Behörden mit der Bereitstellung von Open Data aufgreifen, um das Handbuch stetig weiterzuentwickeln.
Offene Daten als Motor der Verwaltungsmodernisierung
Mit dem Open-Data-Gesetz sollen die vielfältigen Datenschätze der öffentlichen Verwaltung besser genutzt werden. Open Data soll hierzu einen Beitrag leisten, indem die Daten zur freien Weiterverwendung öffentlich bereitgestellt werden. Privatpersonen und Unternehmen können diese nutzen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, Verfahren zu vereinfachen oder neue Dienste zu entwickeln.
Auch Behörden profitieren von Open Data. Fehlendes Wissen um bestimmte Datensätze führt zu Doppelerhebungen und verlangsamt Arbeitsprozesse. Open Data vereinfacht den Datenaustausch nicht-personenbezogener Daten zwischen Behörden und mindert den damit verbundenen Aufwand.
Der Informationsstand zu Open Data befindet sich im bcc auf der Ausstellungsfläche des BMI, Ebene C.
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Stand vom 30.10.2020
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