Besonders treiben das Bundesinnenministerium die schlechten Erfahrungen anderer Länder bei der Entwicklung und Nutzung von eGovernment-Dienstleistungen um, die zeigen, welche Auswirkungen eine Nicht-Beachtung des Kundenbedarfs haben können.
So hat zum Beispiel die Regierung in Großbritannien eGovernment-Angebote umgesetzt und über ein zentrales Portal gebündelt, deren Nutzung aber weit hinter den Erwartungen zurück blieb. Im Ergebnis wurden im Rahmen einer „transformational strategy“ 551 von insgesamt 951 Online-Dienstleistungen eingestellt sowie die bis dahin umgesetzte nationale Initiative „UK online“ durch die britische Regierung aufgelöst.
Die Autoren des Leitfadens ziehen daraus den Schluss: „Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Ziele der Bundesregierung und unter Beachtung der Erfahrungen anderer Länder definiert das Programm eGovernment 2.0 des Bundes den bedarfsorientierten, qualitativen und quantitativen Ausbau der eGovernment-Angebote als ein wesentliches Ziel. Dabei muss sich die Verwaltung an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, was einen beständigen Dialog mit den (künftigen) Anwendern voraussetzt. Zudem sollen die Nutzung und die Akzeptanz von den eGovernment-Dienstleistungen durch qualitativ bessere Leistungen und Nutzungsanreize gesteigert werden.“
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Stand vom 30.10.2020
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