Procurement für eGovernment Dataport-Länder organisieren erstmals die IT-Beschaffung gemeinsam
Redakteur: Manfred Klein
Die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen werden ihren IT-Bedarf künftig gemeinsam über ihren IT-Dienstleister Dataport beschaffen. Die Partner erhoffen sich durch die gebündelte Nachfrage eine Kostenreduktion. Was ändert sich sonst durch den gemeinsamen Beschaffungsvertrag?
Vertragsunterzeichnung mit Dr. Knud Büchmann, Hans-Henning Lühr, Jens Lattmann, Dr. Johann Bizer (v.l.)
(Foto: Dataport)
Der Vertrag regelt die Beschaffung des IT-Bedarfs für alle Vertragspartner. Dataport war auch bislang schon die zentrale IT-Beschaffungsstelle der drei Länder – allerdings jeweils mit eigenen IT-Beschaffungsverträgen.
Durch den gemeinsamen Vertrag sollen die Kosten der IT-Beschaffung reduziert und der Beschaffungsprozess weiter standardisiert werden. Aufgrund der gebündelten Nachfrage sollen günstigere Bezugskonditionen beim Einkauf von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen erzielt werden.
Außerdem werden durch den einheitlichen IT-Beschaffungsprozess für die drei Länder weitere wirtschaftliche Effekte erwartet. Beispielsweise können Vergabeverfahren nun von Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen gemeinsam initiiert und durchgeführt werden.
„Der IT-Beschaffungsvertrag für Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ist ein gutes Beispiel dafür, dass Zusammenarbeit sich lohnt. Durch die gemeinsame IT-Beschaffung und Steuerung werden nicht nur bessere Einkaufskonditionen erzielt, sondern auch die Kosten für Dataport als zentrale IT-Beschaffungsstelle auf mehrere Schultern verteilt“, betonte Staatsrat Hans-Henning Lühr, der zugleich Verwaltungsratsvorsitzender von Dataport ist, bei der Unterzeichnung.
Damit seien alle Länder beigetreten, für die Dataport vollumfänglich als IT-Dienstleister arbeite, heißt es dazu bei Dataport.
Und: „Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind nur im Steuerbereich Träger von Dataport.“ Eine Ausweitung der Zusammenarbeit und damit eine eventuelle Beteiligung am Beschaffungsvertrag sei zurzeit nicht geplant.
Unterzeichnet wurde der Vertrag von Dr. Johann Bizer (Vorstandsvorsitzender Dataport), Jens Lattmann (Staatsrat der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg), Dr. Knud Büchmann (Beauftragter für Zentrale IT-, Organisations- und Personalentwicklung des Landes Schleswig-Holstein) und Hans-Henning Lühr (Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen).
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Stand vom 30.10.2020
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