Verwaltungsdigitalisierung Bundesverwaltung verpflichtet Lieferanten auf die eRechnung
Redakteur: Manfred Klein
Pünktlich zum Stichtag, dem 27. November 2020, hat der Bund alle seine Lieferanten dazu verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Über den Bund hinaus gilt das auch für Lieferanten des Landes Bremen.
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, erklärte dazu: „Für die Einführung der eRechnung haben sowohl die Wirtschaft als auch die Öffentliche Verwaltung in den vergangenen Jahren viel geleistet. Gemeinsam gilt es nun, mutig die nächsten Schritte zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu gehen, um die Vorteile der Digitalisierung von der Ausschreibung bis zur Zahlung zu realisieren.“
Im BMI ist man von den Vorzügen der Neuregelung überzeugt. Die eRechnung zeig die Vorteile der Digitalisierung für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Ein elektronischer Rechnungseingang und digitale Rechnungsbearbeitungsprozesse erleichterten insbesondere die ortsunabhängige Erledigung von Aufgaben und beschleunigen Abläufe sowie Zahlungsströme. Papierausdruck und postalischer Versand entfielen, das spare Zeit und sei gut für die Umwelt.
Bereits seit einem Jahr können Lieferanten des Bundes Rechnungen an die gesamte Bundesverwaltung über die zentralen Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE elektronisch übermitteln. Für die Einreichung werden mehrere Übertragungswege zur Verfügung gestellt:
So können eRechnungen über eine komfortable Weboberfläche erstellt und eingereicht werden. Der Upload sowie die Einreichung via eMail einer schon erstellten eRechnung sind ebenfalls möglich. Zudem steht für den automatisierten Rechnungsaustausch die Übermittlung via Webservice Peppol bereit. Mit diesen Übertragungswegen ist für jeden Lieferanten, unabhängig von Größe und IT-Infrastruktur, ein passender Lösungsweg vorhanden.
Für Lieferanten des Bundes und des Landes Bremen bedeutet die Änderung konkret, dass mit dem Stichtag können die öffentlichen Rechnungsempfänger bei Bund und Bremen alle Rechnungen ablehnen, die nicht im vorgeschriebenen elektronischen Datenformat XRechnung (oder einem anderen CEN-konformen Format wie ZUGFeRD 2.X) eingehen. Andere Formate und Übermittlungswege wie Post, E-Mail mit PDF-Anhang oder Fax werden dagegen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr akzeptiert – und somit auch nicht beglichen.
Weitere Informationen für Lieferanten des Bundes gibt es hier.
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Stand vom 30.10.2020
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