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Förderung der elektronischen Verwaltung Bundestag beschließt eGovG – nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz
Das eGovernment-Gesetz (eGovG) hat heute Nacht um 22.20 Uhr den Bundestag passiert. Zwar muss jetzt noch der Bundesrat im Mai zustimmen, aber die Parlamentarier haben einen wichtigen Schritt in Richtung elektronische Verwaltung eingeleitet. Bringt das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ Deutschland weiter?
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„In einzelnen Bereichen bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen der Bürger, der Wirtschaft und der Behörden zurück. Deshalb gilt: nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz“, kommentiert Franz-Reinhard Habbel die neue Rechtslage unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss in unserem Habbel-Blog.
Aber er sagt auch: „Um das Gesetz wurde lange gerungen, die Diskussionen sind ausdrücklich zu begrüßen, sind sie doch ein Zeichen einer beginnenden Auseinandersetzung mit der Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung.“
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