Länder wollen Gesetz neu verhandeln Bundesrat verweigert eGovernment-Gesetz seinen Segen
Redakteur: Manfred Klein
Der Bundesrat hat eine ganze Reihe von Korrekturen für das eGovernment-Gesetz gefordert. Damit steht die geplante Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf der Kippe. Zum Gesetzentwurf hält der Bundesrat unter anderem fest, dass die elektronischen Verfahren die Bedürfnisse der Nutzer nicht ausreichend berücksichtigen.
Und: „Insbesondere für kleinste und kleine Unternehmen bedeute der Umgang mit neuen Verfahren angesichts des für viele Bereiche nicht vorhandenen Spezialwissens oftmals eine ebenso große Herausforderung zeitlicher, organisatorischer und/oder finanzieller Art wie für einzelne Bürgerinnen oder Bürger. Elektronische Dienste sollten daher für diese Unternehmen wie für Bürgerinnen und Bürger jeweils ein Angebot und nicht die einzige Zugangsmöglichkeit sein.“
Weiter fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, „dass die Vorlage mit den gesetzgeberischen Bestrebungen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten abgestimmt wird und die Regelungen einander sinnvoll ergänzen.“
Zu diesem Punkt heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum eGovernment-Gesetz: „Eine Harmonisierung der Regelungen im Bereich eJustice und eGovernment erscheint aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Minimierung der organisatorischen und finanziellen Vollzugsaufwände zwingend erforderlich.“
Es sei insbesondere notwendig, dass die technischen Standards und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einerseits und für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten andererseits einheitlich definiert würden.
„Unterschiedliche Standards und Rahmenbedingungen würden zu nicht hinnehmbaren organisatorischen und finanziellen Aufwänden führen und sollten auch aus Gründen der Akzeptanz vermieden werden.“
Nur durch flankierende Regelungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten könne das erklärte Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, die elektronische Kommunikation mit Wirtschaft und Bürgern zu fördern, umfassend verwirklicht werden.
Von Bedeutung sei in diesem Zusammenhang die Gleichstellung von elektronischer und papiergebundener Kommunikation und eine Abstimmung der Gesetzesvorhaben im Hinblick auf die notwendige Novellierung des Beweisrechts.
Stand vom 30.10.2020
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