eGovernment in Österreich Bundesinnenministerium startet zentrales Personenstandsregister
Redakteur: Manfred Klein
Mit dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) setzt Österreich einen Signal in Sachen eGovernment. Mit dem ZPR werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburten, Sterbefälle, Verehelichung, etc. zentral zusammengefasst und die Personenstandsbücher abgelöst.
ZPR und des ZSR sollen eine effiziente, transparente, bürgernahe und serviceorientierte Behördenarbeit ermöglichen
(Foto: Bundesinnenministerium Österreich)
Ziel des INNEN.SICHER-Projekts sind Verwaltungsvereinfachungen und die Verbesserung des Bürgerservices.
Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen, wurden auch in Österreichbisher in den Städten und Gemeinden von jedem Standesamt lokal verwaltet und händisch in Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch, die sogenannten Personenstandsbücher, eingetragen. Die Daten waren auf mehr als 1.400 Behörden, teils mit lokalen EDV-Anwendungen, verstreut. Ähnlich stellte sich die Situation bei den Staatsbürgerschaftsevidenzen dar.
Die von den Standesämtern geführten Personenstandsbücher wurden jetzt am 1. November durch ein Zentrales Personenstandsregister (ZPR) abgelöst. „Damit entsteht erstmalig ein zentrales, elektronisches Register, indem österreichweit alle Personenstandsfälle erfasst, gespeichert und verwaltet werden. Alle wesentlichen Personenstandsdaten werden im neuen Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zentral zusammengefasst“, so das zuständige Bundesinnenministerium in Wien.
Wie Erfahrungen mit anderen großen Umstellungen gezeigz hätten, werde es in der Anfangsphase mitunter noch Herausforderungen geben, die bewältigt werden müssten. Da im Fall des Zentralen Personenstandsregisters die Migration aller Daten sehr aufwändig war, wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, am Beginn noch alle Dokumente ins Standesamt mitzunehmen.
Mit der Einführung des neuen ZPR können Urkunden zur Geburt, Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaften bei jedem Standesamt ausgestellt werden. Im Endausbau des Systems soll sich der Bürger zahlreiche Behördenwege ersparen, die Verwaltung effizienter ablaufen und der Bürgerservice wesentlich verbessert werden. Außerdem sei das ZPR ein weiterer Schritt hin zu einer modernen Verwaltung.
Umfangreiche Datensicherungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass nur jene Personen auf die Daten zugreifen können, die sie von Gesetzes wegen benötigen.
Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wird auch ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingerichtet werden. Auch hier soll in Zukunft unabhängig vom Wohnsitz ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden.
Die Einführung des ZPR und des ZSR soll eine effiziente, transparente, bürgernahe und serviceorientierte Behördenarbeit ermöglichen, die den technischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht.
Stand vom 30.10.2020
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