eGovernment-Gesetz in der Kritik Bundesdatenschützer Peter Schaar: „Gesetz weist erhebliche Defizite auf“
Redakteur: Manfred Klein
Am 7. Juni wird der Bundesrat voraussichtlich das eGovernment-Gesetz erneut beraten. Der Bundesdatenschatzbeauftragte Peter Schaar nimmt das zum Anlass, auf Mängel des Gesetzes hinzuweisen. Nach Schaars Meinung vergibt der derzeitige Gesetzesentwurf Chancen für besseren Datenschutz und mehr Transparenz.
Die nicht vorgesehene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kritisiert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte
(Foto: alphaspirit - Fotolia.com)
Dazu erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:
„eGovernment bietet vielfältige Chancen zur datenschutzfreundlichen Gestaltung elektronischer Verwaltungsprozesse und zur Verbesserung der Transparenz staatlichen Handelns. Leider weist der Entwurf des eGovernment-Gesetzes erhebliche Defizite auf. Das mit dem Gesetz verfolgte und von mir geteilte Ziel, angemessene rechtliche Rahmenbedingungen für das eGovernment zu schaffen, wird leider in wesentlichen Punkten verfehlt.“
Besonders kritisiert Schaar folgende Punkte:
fehlen Vorgaben zur verbindlichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung besonders sensibler Daten (etwa Gesundheitsdaten) mittels De-Mail. Behörden werden nicht einmal verpflichtet, ihnen übersandte verschlüsselte Dokumente entgegenzunehmen;
soll die Georeferenzierung, das heißt die Zuweisung raumbezogener Informationen zu einem Datensatz, auch elektronische Register im Personenstands-, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen umfassen, ohne dass eine entsprechende Notwendigkeit belegt werden konnte;
wird es – anders als im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – ins Ermessen der Behörden gestellt, ob und wie sie Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in elektronische Akten gewähren.
Auch in Sachen Open Data, das heißt der aktiven behördlichen Bereitstellung von Informationen in elektronischer Form, sei der Entwurf unbefriedigend.
„Ich hätte es begrüßt, wenn das eGovernment-Gesetz hierzu verbindliche Vorgaben enthalten und es nicht ins Belieben der Behörden stellen würde, welche Informationen sie im Internet zu veröffentlichen haben“, so Schaar.
„Es wäre wünschenswert, wenn im weiteren Gesetzgebungsverfahren doch noch die nötigen Änderungen erreicht werden können“, Schaar abschließend.
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Stand vom 30.10.2020
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