Besserer Schutz für netzwerkfähige Medizingeräte BSI veröffentlicht Cyber-Sicherheitsempfehlung
Autor Manfred Klein
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Cyber-Sicherheitsempfehlung zum Thema „Cyber-Sicherheitsanforderungen an netzwerkfähige Medizinprodukte“ veröffentlicht.
Das BSI unterstützt die Hersteller von Medizingeräten mit einer Cyber-Sicherheitsempfehlung
(Bild: Ioana Drutu – AdobeStock.com)
Die nach Angaben der Behörde praxisnahen und umsetzungsorientierten Empfehlungen richten sich insbesondere an Hersteller im Bereich der Medizintechnik und sollen diese dabei unterstützen, den Stand der Technik sowie vorhandene normative Vorgaben in ihren Produkten praktisch umzusetzen.Zudem dient das Papier auch dazu, die Hersteller für die bei der Vernetzung und Digitalisierung von Medizinprodukten entstehenden neuen Gefährdungen zu sensibilisieren.
Hierzu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Cyber-Angriffe auf Einrichtungen des Gesundheitswesens sind ebenso wie Schwachstellen in vernetzten Medizinprodukten Teil der dynamischen Gefährdungslage, die uns in Zeiten der Digitalisierung täglich neu herausfordert.
Unsere Empfehlungen unterstützen den Gesundheitssektor dabei, flankierend zu den regulatorischen Vorgaben ein angemessenes Cyber-Sicherheitsniveau nach dem Stand der Technik zu implementieren. Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde leisten wir so einen wichtigen Beitrag zu einem insgesamt höheren Schutzniveau gegen Cyber-Attacken auf Gesundheitseinrichtungen.“
Krankenhäuser, die gemäß BSI-Gesetz als Kritische Infrastruktur eingestuft wurden, sind verpflichtet, dem BSI bis spätestens Juni 2019 nachzuweisen, dass sie IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik erfolgreich implementiert haben. Der zunehmende Einsatz netzwerkfähiger Medizinprodukte ist dabei ein zentraler Aspekt.
Da es sich bei der Medizintechnik um einen sehr heterogenen Produktbereich handelt, enthält die Cyber-Sicherheitsempfehlung eine Reihe von cyber-sicherheitsrelevanten Fragen zu einzelnen Bereichen, die es dem Hersteller ermöglichen, die für sein Produkt notwendigen Handlungsanweisungen zu generieren und umzusetzen.
Die „Cyber-Sicherheitsanforderungen an netzwerkfähige Medizinprodukte“ wurde gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sowie mit Unterstützung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt und stehen auf der Webseite des BSI unter zum Download zur Verfügung.
Stand vom 30.10.2020
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