Anfang Februar wurde der Gesetzesentwurf vorgelegt, nun ist es beschlossen: Die Polizei Baden-Württemberg erhält Bodycams. Die kleinen Kameras, die auf den Schultern befestigt sind, sollen von nun an bei Einsätzen mitfilmen, dadurch deeskalierend wirken und als Beweismittel in Strafverfahren eingebracht werden können.
„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit in unserem Land“, kommentiert der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl. „Die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt zu. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir uns auch für ihre Sicherheit stark machen“, bekräftigt Strobl.
Dokumentation
„Mitentscheidend ist, dass die Polizei die sogenannte Pre-Recording-Funktion nutzen kann“, so Minister Strobl. Dadurch nimmt die Kamera ständig einen bestimmten, kurzen Zeitraum auf, speichert ihn aber nicht dauerhaft, sondern überschreibt ihn kontinuierlich. Dauerhaft erhalten bleibe er erst, wenn auf den Aufnahmeknopf gedrückt werde. Dadurch bleibe im Fall des Falles auch die Vorgeschichte dokumentiert.
„In einer brenzligen Situation müssen sich die Polizistinnen und Polizisten auf die Eigensicherung konzentrieren können – und sich nicht als allererstes mit der Frage befassen, ob und wann ganz genau sie einen Aufnahmeknopf drücken. Das ist ein entscheidender Punkt für den Schutz der Polizei“, ergänzt Strobl.
Die Polizeipräsidien in Mannheim, Stuttgart und Freiburg werden nun als Pilot-Präsidien mit den Schulterkameras ausgestattet. Nach der parlamentarischen Sommerpause 2017 soll ein Erfahrungsbericht über den Einsatz der Bodycams vorgestellt werden.
Stand vom 30.10.2020
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