Ein neues Projekt Hochschule Bremen (HSB) soll digitale Anwendungen für Beschäftigte in der Öffentlichen Verwaltung barrierefreier gestalten. Dadurch möchten sich die Bremer im eGovernment weiter profilieren.
Webseiten und Apps öffentlicher Stellen der EU-Mitgleidsstaaten müssen barrierefrei zugänglich werden. Ein Projekt aus Bremen möchte zur Realisierung der digitalen Barrierefreiheit einen Beitrag leisten.
Für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen (MmB) stellen digitale Strukturen am Arbeitsplatz, wie auch im Privaten, immer noch erhebliche Probleme dar. Die Ursache für diese Probleme liegt laut dem Institut für Digitale Teilhabe (IDT) der HSB nicht in der technischen Realisierung der digitalen Barrierefreiheit. Vielmehr sei das mangelnde Bewusstsein und Wissen über die Bandbreite sowie die möglichen Anforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen bei Designern und Entwicklern der Grund dafür.
Auch in der Öffentlichen Verwaltung beschäftigte behinderte Menschen erfahren die Auswirkungen dieser Wissenslücken tagtäglich. Im Rahmen des „User Tests“-Projektes der HSB und des IDT soll nun an der „Digitale[n] Barrierefreiheit im Arbeitsleben durch partizipative Evaluation“ geforscht werden. Dabei sollen MmBs direkt am Entwicklungsprozess für neue Software im öffentlichen Verwaltungsbereich beteiligt werden, sodass die Produkte schon mit einem Bewusstsein und Vorwissen für die Anforderungen eines barrierefreien Zugangs entwickelt wurden. So sollen auch aufwendige, nachträgliche Änderungen am fertigen Produkt entfallen.
„Wir betreten damit bundesweit Neuland! Ein neues Beispiel für eGovernment made in Bremen!“, so der Leiter des IDT Prof. Henning Lühr.
Sollte das in diesem Projekt getestete Verfahren den Entwicklungsprozess von Softwareprodukten hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit tatsächlich signifikant verbessern, so können sich damit die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 effizienter und nachhaltiger vorantreiben lassen, so Lühr weiter.
Die im März 2019 erlassende EU-Richtlinie für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit sieht nämlich vor, dass Webseiten und Apps öffentlicher Stellen der EU-Mitgliedsstaaten nach und nach barrierefrei zugänglich sein müssen.
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