Im Geleitzug mit den übrigen Ländern Baden-Württemberg vereinfacht die Auftragsvergabe
Redakteur: Gerald Viola
Das Wirtschaftsministerium hat den Vergabestellen des Landes eine Regelung bekannt gegeben, mit der die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht werden kann. Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro wird die Wahl zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe möglich. Den kommunalen Auftraggebern hat das Land empfohlen, ebenso zu verfahren.
Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (206.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) weist die Landesregierung darauf hin, dass Vergabestellen wegen der aktuellen Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann.
Die Regelung des Landes steht in Einklang mit den von der Bundesregierung am 27. Januar im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossenen Verfahrenserleichterungen und erfolgt im Geleitzug mit den übrigen Bundesländern.
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Stand vom 30.10.2020
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