eGovernment-Kooperation Baden-Württemberg und Sachsen wollen Online-Dienste gemeinsam ausbauen
Autor Manfred Klein
Ihr Fehlen wurde lange beklagt. Aber derzeit scheinen eGovernment-Kooperationen sehr gefragt zu sein. So haben Baden-Württemberg und Sachsen jetzt angekündigt, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter ausbauen zu wollen. Die Länder beabsichtigen, gemeinsam ihre Onlineangebote an Verwaltungsleistungen bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
Der Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung für Informationstechnologie (CIO), Ministerialdirektor Stefan Krebs, und der Beauftragte für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen (CIO), Staatssekretär Dr. Michael Wilhelm, haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, einen sogenannten Letter of Intent, mit dem sie bekräftigen, die Zusammenarbeit ihrer Länder im Bereich eGovernment weiter auszubauen.
Sachsens CIO Dr. Michael Wilhelm und Stefan Krebs, CIO in Baden-Württemberg, bei der Unterzeichnung
Im Zuge dieser Zusammenarbeit wollen Baden-Württemberg und Sachsen, gemeinsam ihre Online-Angebote an Verwaltungsleistungen weiter bedarfsorientiert auszubauen. Dabei sollen zum Beispiel die jeweiligen Serviceportale service-bw und Amt24 weiterentwickelt werden.
Bereits seit dem Jahr 2004 kooperieren Baden-Württemberg und Sachsen, damit Bürger und Unternehmen mit der Verwaltung einfach und sicher durch eGovernment-Angebote in Kontakt treten können.
Herausforderungen bei der Digitalisierung gemeinsam bewältigen
„Ich freue mich, dass wir unsere langjährige und erfolgreiche Kooperation mit den sächsischen Kollegen weiter ausbauen und eGovernment in unseren beiden Ländern gemeinsam voranbringen“, sagte Baden-Württembergs CIO Stefan Krebs nach der Unterzeichnung.
Der CIO des Freistaates Sachsen, Innenstaatssekretär Dr. Michael Wilhelm, erklärte dazu: „Durch eine engere Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg können wir unsere Kräfte noch besser bündeln, um die neuen Herausforderungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bewältigen zu können.“
Stand vom 30.10.2020
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