Die Häfen Hamburg und Bremen digitalisieren ihre Schiffsregister. Registerausdrucke und Schiffspapiere wie Zertifikate können elektronisch und automatisiert erstellt werden, was vor allem bei zeitkritischen Verkäufen praktisch ist.
Auch bei der Schifffahrt wird digitalisiert. Statt Hängeregister und Zettelwirtschaft wird das Schiffsregister in Hamburg und Bremen nun über eine technische Lösung verwaltet. Vorreiter in Deutschland mit rund 6.200 Eintragungen ist seit diesem Sommer Hamburg. Im Gegensatz zur bisherigen Handarbeit können nun Einträge und Änderungen in den Akten digital vorgenommen sowie Registerausdrucke online beantragt werden. Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Wir treiben die digitale Modernisierung der Verwaltung weiter voran und beenden die mühsame Handarbeit beim Schiffsregister. Das entlastet die Verwaltung, baut Bürokratie ab und erleichtert die Arbeit im Amtsgericht. Wir bieten damit den Reederinnen und Reedern einen zeitgemäßen Service.“
Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung hat sich Bremen nun der bereits vorhandenen Softwarelösung der Hansestadt angeschlossen. Die Umsetzung soll hier noch dieses Jahr starten. Gemeinsam soll die Software auch weiterentwickelt werden.
Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten
Als nächster Schritt ist geplant, dass Notare, Anwälte und Reeder rund um die Uhr auf das Schiffsregister zugreifen können. Außerdem sollen künftig alle Schriftstücke und Schiffspapiere auch mittels des elektronischen Gerichtspostfachs versendet werden. Dieser von Bremen ausgehenden Initiative hat sich Hamburg angeschlossen. Die Justizminister der beiden Hansestädte wollen dies bei ihrer Konferenz Ende November erörtern. Ziel dabei ist es, gesetzliche Möglichkeiten zur Erteilung digitaler Schiffsurkunden zu eröffnen.
„Bislang müssen Schiffszertifikate zwingend in Papierform an Bord mitgeführt werden – und beispielsweise bei Veräußerungen persönlich aus aller Welt abgeholt und ein- beziehungsweise ausgeflogen werden“, erklärt Claudia Schilling, die Senatorin für Justiz und Verfassung sowie Wissenschaft und Häfen in Bremen. „Gemeinsam wollen wir daher nach Lösungen suchen, um auch dieses absolut nicht mehr zeitgemäße und ökologisch bedenkliche Verfahren künftig digital und effizienter zu gestalten.“
Das Projekt wurde von Dataport und mgm technology partners umgesetzt.
Was steht im Schiffsregister?
Das Schiffsregister fungiert als eine Art Grundbuchamt, das die Eigentumsverhältnisse aller See- und Binnenschiffe sowie auf dem Schiff liegende Hypotheken dokumentiert. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig. In Hamburg sind 4.607 See-, 1.571 Binnenschiffe und 41 Schiffsbauwerke registriert (Stand: Oktober 2020). Die Kosten für die Digitalisierung des Schiffsregisters liegen bei rund 2,2 Millionen Euro. Das Vorhaben ist Teil der Digital-First-Strategie der Freien und Hansestadt Hamburg.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.