Kontrolle und revisionssichere Protokollierung des Zugriffs auf personenbezogene Daten
Datenschutz in öffentlichen Einrichtungen durchsetzen
Schutz vor unberechtigter Kenntnisnahme
Auch ermöglicht eine solche Lösung die Durchsetzung des Vier-Augen-Prinzips an mehreren Stellen. So ist es einerseits möglich, einem Administrator nur dann Zugriff auf einen Server zu gewähren, wenn ein zweiter Administrator die Sitzung erlaubt, wobei im Anschluss die Tätigkeiten des Kollegen live beobachtet werden kann. Andererseits kann zur Wiedergabe einer aufgezeichneten Sitzung eine Bedingung sein, dass zwei bestimmte Personen dabei anwesend sind. In der Praxis hat es sich bewährt, dass zum Abspielen von Sessions sowohl eine Person vom IT-Management als auch eine vom Betriebsrat anwesend ist. So lässt sich nicht nur missbräuchliche Nutzung der aufgezeichneten Daten ausschließen, sondern zugleich auch Vertrauen zwischen der Behördenleitung und den Mitarbeitern aufbauen.
Durch die Integration des Proxys in einen behördenweiten Verzeichnisdienst – beispielsweise über
Allein durch die Beschränkung des administrativen Zugriffs auf die Personen, die wirklich an einem System arbeiten müssen, lässt sich der Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität von personenbezogenen Daten schon verbessern.
Hohe Akzeptanz durch Unschuldsbeweis
Auch wenn die komplette revisionssichere Archivierung aller Administrationssitzungen auf den ersten Blick als eine drastische Maßnahme anmuten mag, so kommt sie in der Praxis den Bedürfnissen der Systemverwalter sogar entgegen – besonders wenn auch externe Dienstleister mit der Wartung bestimmter Bereich beauftragt sind.
Denn auch deren Tätigkeiten werden auf diese Weise protokolliert und revisionssicher archiviert. Kommt es irgendwann einmal zum Streit, wer für eine Fehlfunktion verantwortlich sei, erhält so jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, über die protokollierten Daten seine eigene Unschuld nachzuweisen.
Fazit
Administratorrechte und Bundesdatenschutzgesetz müssen kein Widerspruch mehr sein. Denn mithilfe einer Proxy-Appliance für die Protokolle
Sie wollen in der Print-Ausgabe der eGovernment-Computing etwas nachlesen? Kein Problem: Dafür gibt es auf diesem Informationsportal unser Heftarchiv.
Sie finden es unter "Inhalte", Heftarchiv oder hier:
Zum Heftarchiv
Es enthält alle Print-Ausgaben, die älter als einen Monat sind.







(nicht registrierter User)
Kommentar abschicken