EU-Dienstleistungsrichtline
Vom Erfolg noch weit entfernt
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Seit Januar müssen Länder und Kommunen Dienstleistern aus dem EU-Ausland einen einheitlichen Ansprechpartner für die Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit in Deutschland nennen. Doch noch läuft noch lange nicht alles rund.
So soll das Arbeitsaufkommen des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) noch gering ausfallen; insbesondere bei Anträgen, die den EA auf elektronischem Weg erreichen. Obwohl bundesweit hohe Investitionen in den Aufbau neuer Online-Antragssysteme geflossen sind, stoße der EA bei den Unternehmen, aber auch bei den Verwaltungsmitarbeitern selbst noch auf Akzeptanzprobleme. Bisher jedenfalls seien die Länder und Kommunen erst in der Lage, zehn bis 20 Prozent der Verwaltungsprozesse elektronisch abzubilden.
Je mehr Verwaltungsprozesse über den EA und zudem elektronisch abgewickelt werden, desto größer aber die Kostenersparnis bei Unternehmen und Verwaltungen. Laut Mummert seien bis 280 Millionen Euro pro Jahr möglich. Allerdings, so Christian Mohser, Principal Consultant bei Steria Mummert Consulting: „Um Kostenersparnisse in dieser Höhe möglich zu machen, müssen die Länder und Kommunen im Rahmen ihrer eGovernment-
Kritisch sieht auch eine Studie des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz die Entwicklung.
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