Staatliches Innovationsmanagement
Verwaltungsmodernisierung aus wissenschaftlicher Perspektive
Juristen als Bremser?
Staatliche Innovationen können sich dabei zwar auf vielfältige Weise vollziehen, es sind jedoch auch Instrumente, Akteure und Mechanismen erkennbar, die in regelmäßiger Folge wiederkehren oder allen genannten Vorhaben immanent oder an allen Vorhaben mit den ihnen jeweils spezifischen Interessen beteiligt sind. Erschwerende und erleichternde Mechanismen sind insbesondere das Erfordernis politischer Profilierung, die Beharrungskräfte einzelner Beteiligter, das Ressortprinzip, das Fehlen geeigneter Anreizsysteme und sachgerechter Mechanismen zum Umgang mit einer Veränderung der Verwaltungskultur, zum Teil die aus einer ausufernden externen Beratung resultierenden Defizite in der Verwaltung selbst sowie die (vermeintliche) Unvereinbarkeit der ökonomischen und staatspolitischen Rationalität.
Die an Innovationsprozessen beteiligten Akteure verfolgen jeweils unterschiedliche Interessen, die strukturiert zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden müssen. Dies gilt für den gesamten Prozess vom Innovationsbewusstsein über eine Defizitanalyse, eine strategische Modernisierungsplanung, die operative Umsetzung und Steuerung des konkreten Veränderungsprozesses einschließlich eines Change Managements sowie eine Ergebniskontrolle und Evaluation bis zur eventuell erforderlichen Nachsteuerung und Revision. Als wesentliche Akteure staatlicher Innovationsprozesse sind zu nennen: Politik, Verwaltung, Unternehmensberatungen und IT-Firmen sowie wissenschaftliche Forschungseinrichtungen. Dabei muss eine Gesamtbilanz der Rolle der Wissenschaft eher enttäuschend ausfallen; dies gilt für Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften gleichermaßen, wissenschaftliche Bewertungen erfolgen meist nur reaktiv und mit zum Teil großer Zeitverzögerung. Besonders problematisch erscheint die verengte Problembehandlung in den Rechtswissenschaften, die Juristen heute bei Reformvorhaben regelmäßig vorschnell in die Rolle von Bremsern bringt. Juristen sind somit oftmals nicht in der Lage oder nicht willens, die Rolle des (staatlichen) Innovationsmanagers zu übernehmen, sodass diese meist wirtschaftswissenschaftlich ausgebildeten Beratern zufällt. Parallel zur Erarbeitung der rechtlichen Fragestellungen und deren Zusammenfassung, Analyse und Bewertung in Form eines Leitfadens wurde daher an der Kieler Universität erstmals eine Vorlesung über das „Recht der staatlichen Innovationen“ angeboten. Ziel ist es, jungen Juristen die vernachlässigten verwaltungswissenschaftlichen Kenntnisse für die Übernahme von Führungsaufgaben zu vermitteln.
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