Elektronischer Entgeltnachweis
Datenschützer sind entsetzt – Bürgermeister fürchten Kosten
![]() | |
|
Seit Januar sind Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtete zentrale Speicherstelle zu melden. Von dem ELENA genannten Verfahren verspricht sich die Bundesregierung eine Entlastung der Arbeitgeber. Doch inzwischen schlagen (nicht nur) die Datenschützer Alarm.
Als dann auch noch das Politikmagazin Monitor das Thema aufgriff, musste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurückrudern – auch wenn man die Berichterstattung des Magazins als unseriös kritisierte und die Bundesagentur für Arbeit erklärt hatte: „Mit diesem Bericht werden lediglich Ängste geschürt.“
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: „Ich nehme die Kritik an der Datenerfassung ernst. Das Verfahren wird an drei Punkten geändert: Streikzeiten müssen nicht als solche erfasst werden, das wurde bereits im Verfahren berücksichtigt. Darüber hinaus soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, auf seiner nächsten Sitzung noch einmal alle zu erhebenden Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüfen. Ich bin der Meinung, dass nur das absolute Minimum, nur die wirklich unerlässlichen Daten, erhoben werden sollen. Als dritten Schritt werde ich vorschlagen, dass Arbeitnehmervertretern noch in diesem Jahr ein im SGB
ELENA leidet aber noch an einem anderen Problem. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern: „ELENA ist ein richtiger Ansatz, um die Wirtschaft von Verwaltungsaufwand zu entlasten. Nach den bisherigen Rückmeldungen bereitet das Verfahren jedoch vor allem kleinen Unternehmen Nachteile, die nur sehr wenige Mitarbeiter mit konstantem Entgelt beschäftigen: Diese Unternehmen müssen Monat für Monat gleich bleibende Daten übermitteln, von denen nicht klar ist, ob sie jemals verwendet werden.“
Bei den Kommunen hält sich die Begeisterung in Grenzen. Experten befürchten nämlich, dass ein gut Teil der Kosten aus den Rathauskassen bezahlt werden muss. ELENA-Daten sollen beispielsweise bei der Beantragung von Wohngeld abgefragt werden. Aus Datenschutzgründen braucht der Antragsteller eine Signaturkarte, mit der er den Zugriff auf seine Daten freigeben muss. Die Signaturkarte wird dann wohl die Kommune bezahlen müssen und der Datenschutz bleibt auch auf der Strecke. Einmal zugestimmt und der Sachbearbeiter hat immer freie Bahn – was das Ministerium inzwischen dementiert.
Sie wollen in der Print-Ausgabe der eGovernment-Computing etwas nachlesen? Kein Problem: Dafür gibt es auf diesem Informationsportal unser Heftarchiv.
Sie finden es unter "Inhalte", Heftarchiv oder hier:
Zum Heftarchiv
Es enthält alle Print-Ausgaben, die älter als einen Monat sind.










eGovernment Computing
posted am 27.01.2010 um 13:42 von Unregistriert
Mitdiskutieren