Türöffner für eGovernment und eBusiness
Ein sicherer Ausweis für die elektronische Welt
Die Authentisierung des Diensteanbieters geschieht über sogenannte Berechtigungszertifikate, die Diensteanbieter über eine staatliche Stelle – der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) – erhalten. Dabei muss der Diensteanbieter ein berechtigtes Interesse nachweisen, die personenbezogenen Daten aus dem elektronischen Personalausweis auszulesen. Nachdem sich der Diensteanbieter mit dem Berechtigungszertifikat ausgewiesen hat, stimmt der Ausweisinhaber dem Auslesen seiner Daten explizit noch einmal zu und kann hierbei entscheiden, ob bestimmte Daten nicht ausgelesen werden dürfen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt damit gewahrt.
Um die eID-Funktion nutzen zu können, ist neben dem Internetzugang, ein kontaktloses Kartenlesegerät nach ISO 14443 und eine kostenlose Client-Software notwendig. Der sogenannte Bürgerclient ermöglicht den standardisierten Zugriff auf Funktionalitäten des neuen Personalausweises.
Zur Nutzung der Authentisierungsfunktion des Personalausweises kann aufseiten des Diensteanbieters ein eID-
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Mit der aktivierbaren Unterschriftsfunktion wird dem Ausweisinhaber eine weitere nützliche Anwendung bereitgestellt. Sie ermöglicht es, in der digitalen Welt verbindlich und rechtswirksam Transaktionen durchzuführen, die die Schriftform erfordern.
Verträge, die bisher auf traditionellem Wege mit einer Unterschrift geschlossen werden konnten, sind zukünftig mithilfe des neuen Personalausweises und der QES-Funktion auch über das Internet möglich.
Umsetzung
Um die beschriebenen Funktionalitäten nutzen zu können, reicht es nicht aus, lediglich die oben beschriebenen Anwendungen auf den Chip des Personalausweises zu integrieren. Neben den erforderlichen gesetzlichen Änderungen sind auch organisatorische Anpassungen aufgrund veränderter Verwaltungsprozesse und entsprechende Sicherheitsmechanismen notwendig.
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