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Ein sicherer Ausweis für die elektronische Welt
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Der neue Personalausweis, dessen Einführung zum 1. November 2010 in Deutschland geplant ist, wird nicht nur ein modernes hoheitliches Dokument darstellen, das die Identifizierung von Personen bei Grenzkontrollen deutlich verbessert. Der Ausweis wird mit zusätzlichen elektronischen Funktionalitäten ausgestattet sein, die erhebliche Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger in der elektronischen Welt bieten.
Es handelt sich hierbei keinesfalls um die bloße Einführung eines IT-Systems, sondern das Vorhaben stellt vielmehr ein komplexes Gesamtsystem dar, für das organisatorische, gesetzliche und technische Voraussetzungen im Vorfeld geschaffen werden müssen.
Die biometriegestützte Identitätsfunktion
Diese Funktion ist ausschließlich den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden – wie beispielsweise der Bundespolizei im Rahmen einer Grenzkontrolle – vorbehalten. Verpflichtend wird immer das Lichtbild der jeweiligen Person digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Freiwillig ist die Speicherung von Fingerabdrücken. Die Nutzung elektronischer biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich, verbessert damit die Identitätsprüfung und verhindert Missbrauch.
Identitätsnachweis mit der eID-Funktion
Der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG ermöglicht eine sichere Authentisierung in der elektronischen Welt (bei Diensten wie Online-Banking, Internet-Auktionshäuser etc.), die auf einer eindeutigen wechselseitigen Feststellung der Identität des jeweiligen Gegenübers basiert. Der Ausweisinhaber weist bei der Anmeldung zu einer Online-Anwendung oder an einem Automaten seine Identität immer durch Besitz des elektronischen Personalausweises und Kenntnis seiner geheimen persönlichen PIN nach (Besitz und Wissen). Durch die Eingabe der PIN beweist der Ausweisinhaber, dass er der rechtmäßige Besitzer des Personalausweises ist. Die Echtheit der PIN wird dem Chip mittels eines kryptografischen
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