Europäischer Gerichtshof (EuGH) rüffelt die Regierung
Deutsche Datenschützer sind nicht unabhängig
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Zwei Tage vor der Entscheidung hatte der oberste Datenschützer der Republik in seinem Blog gehofft: „Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn die Datenschutzbehörden durch den EuGH gestärkt werden.“ Er wurde erhört: Das höchste europäische Gericht hat geurteilt, dass die deutschen Datenschützer vom Staat nicht ausreichend unabhängig seien, weil sie der staatlichen Aufsicht unterstellt seien.
Die deutsche Bundesregierung habe „das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben ‚in völliger Unabhängigkeit‘ wahrnehmen, falsch umgesetzt.“
Peter Schaar: „Gegenstand des Verfahrens beim EuGH sind Beschwerden über die mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Landesbehörden, soweit sie die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft ausüben. Dabei geht es zum einen um die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Landesdatenschutzbehörden in die jeweiligen Innenministerien. Zum anderen hat der EuGH darüber zu entscheiden, ob die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden mit der europäischen Datenschutzrichtlinie vereinbar sind.“
Der Datenschutzbeauftragte erklärt auf seiner Website: Die Datenschutzkontrolle ist in Deutschland stark zergliedert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert die Behörden des Bundes, die Landesbeauftragten überwachen die Einhaltung der Datenschutzregelungen bei den öffentlichen Stellen der Länder. Für die Kontrolle bei Unternehmen und anderen nicht-öffentlichen Stellen sind „Aufsichtsbehörden für den Datenschutz“ zuständig.
Diese Aufsichtsbehörden waren früher überwiegend nachgeordnete Stellen der zuständigen Fachministerien, also überwiegend der Innenministerien. In manchen Fällen waren und sind es sogar die Innenministerien selbst, welche die Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft ausüben. In einer zunehmenden Zahl von Bundesländern hat man mittlerweile die Datenschutzaufsichtsbehörden für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich bei den Landesdatenschutzbeauftragten zusammengelegt.
Besonders kompliziert gestaltet sich die Datenschutzaufsicht in den Bereichen Telekommunikation und Post. Hier hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zwar die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu kontrollieren, kann aber – anders als die Landesaufsichtsbehörden – Ordnungswidrigkeiten nicht selbst verfolgen und muss bei entsprechenden Verstößen die Bundesnetzagentur davon überzeugen, Bußgeldverfahren gegen Telekommunikations- oder Postunternehmen einzuleiten.
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eGovernment Computing
posted am 12.04.2010 um 17:45 von Unregistriert
posted am 09.03.2010 um 18:19 von Unregistriert
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