Vorsicht geboten ist aber bei Tochtergesellschaften von US-Unternehmen, die dem Patriot Act unterliegen und daher Zugriff auf alle bei ihnen hinterlegten Daten gewähren müssen, auch wenn diese ausschließlich innerhalb des EWR gespeichert sind.
Bei vollständiger Betrachtung müsste es analog heißen:
Vorsichtig ist geboten bei deutschen Unternehmen, die ihre Rechenzentren in Deutschland betrieben. Dort unterliegen den Schily-Paketen. Sämtliche Nachrichtendienste dürfen ohne rechtsstaatliche Mindestanforderungen (Benachrichtigung des Verdächtigten, Rechtliches Gehör, Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz) sämtliche Daten einsehen, ohne dafür Rechenschaft abgeben zu müssen. Dagegen ist der Patriot Act zur Terroristenbekämpfung noch ein Täterschutz.
Aber offenbar ist hier das Prospektverteilen deutscher Anbieter bei Fraunhofer wichtiger als eine sachliche Analyse der Auswirkungen der Terrorbekämpfung in Deutschland und USA. Der Fraunhofer-Text liest sich dann, dass Terroristen in deutschen Unternehmen besonders aufpassen müssten, wenn sie ihre Terrorpläne auf die Rechner von US-Unternehmen legen. Oder will Fraunhofer andeuten, dass die USA eine kriminelle Vereinigung wären, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung Spionage betreiben?
Zur Erinnerung: als libysche Terroristen 1986 im La Belle in Berlin-Friedenau mehrere US-Bürger ermordeten, war die deutsche Polizei nicht in der Lage, die Mörder zu finden. Die US-Regierung (NSA) belauschte damals illegal (anders als heute mit dem Patriot Act legal) im Programm Follow the money die Datenleitungen der DDR-Aussenhandelsbank und ermittelte die Täter, was Oberst Ghadaffi dann auch knirschend zugab. Will Fraunhofer Terroristen davor schützen oder wie soll man den Hinweis auf den Patriot Act verstehen?