Thema: eGovernment-Gesetz: ein erster Schritt in die richtige Richtung

erstellt am: 19.06.2012 12:46

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ISPRAT fordert Ende der Offline-Verwaltung
eGovernment-Gesetz: ein erster Schritt in die richtige Richtung


Deutschland verfügt über eine Nationale eGovernment-Strategie. Nicht aber über die gesetzliche Grundlage in Form eines eGovernment-Gesetzes zu ihrer Umsetzung in Bund, Ländern und Kommunen. Mit der Konsequenz, dass eGovernment noch immer weit unter seinen Möglichkeiten bleibt, so ISPRAT in einer Stellungnahme.

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woksoll





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Kommentar zu: eGovernment-Gesetz: ein erster Schritt in die richtige Richtung
19.06.2012 12:47

Dem Papier ist voll zuzustimmen, insbesondere der Forderung 3:
Es gibt keinerlei Nutzenberechnung, warum deutsche Bürger in einer deutschnationalen Sonderbehandlung von der Verwaltung durch Bezahlmail wie DE-Mail von der Verwaltung abgeschottet werden sollen. Andere EU-Bürger und US-Bürger kommunizieren rechtsverbindlich mit ihrem Staat über normale Mail. Es schint, dass hier eine verdeckte Wirtschaftsförderung gefahren werden soll zum Nachteil der Bürger, die bei der Signatur 17 verlorene Jahre bewirkt haben. Auch beim nPA deutet sich an, dass der 1,5 Jahre nach Einführung nicht marktgängig ist. Es gibt keine versprochenen Zertifikatsanbieter für Signaturen, keine zertifizierten Lesegeräte für Signaturen, keine Anwendungen und einen irritierenden Wettberwerb, ob nicht jemand sich Anwendungen kennt, für Technik die andere Staaten nicht nutzen. Die Briten haben sich gerade der Open Identity Exchange Initiative der USA angeschlossen:
http://digital.cabinetoffice.gov.uk/2012/06/14/cabinet-office-joins-open-identity-exchange/
Die Budnesregierung verweigert sich aber wie schon bei Open Data internationaler Zusammenarbeit, wie es für ein globales Medium notwendig wäre. Tatsächlich boykottiert dei Budnesregierung mit dem E-GovG-E weiterhin die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. EU-Ausländer können weiterhin nicht deutsche qualifizierte Signaturen (§3 VwVfG) machen, keinen nPA bekommen und keinen DE-Mail-Account im EU-Ausland bekommen, um einfach und online von dort hier ihre Gewerbe anzumelden, wie es Art 8 der EU-DLR zwingend vorschreibt.

Dieser Entwurf ist mangels kaufmännischer Seriösität (Nutzenkalkulation) und Behinderung der Umsetzung von EU-Recht (was in den Entwurf auch noch sachlich falsch dargestellt wird) noch lange nicht kabinettsfähig.


Ein Schmankerl am Rande:
Forderung 4: Digitale Identitäten sollten nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen und öffentlich-rechtliche Körperschaften ermöglicht werden.
1.) Öffentlich-rechtlich Körperschaft sind juristische Personen. 2.) Juristische Personen müssen immer durch natürliche Personen vertreten werden, deren Vertretungsberechtigung notfalls geprüft werden können muss. Für anonyme Schreiben sind aber keine Rechtsänderungen notwendig.

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nicht registrierter User


RE: eGovernment-Gesetz: ein erster Schritt in die richtige Richtung
20.06.2012 10:04

Die Forderungen sind absolut berechtigt. Nur jeder setzt es wieder eigenständig (mit eigenen Ideen, proprietären Lösungen und nicht vernünftig abgestimmt) um. In der Konsequenz werden dann die Lösungen wieder teurer. Das alles nur, weil sich keine Institution dafür zuständig erklärt, das Thema bei der Umsetzung mal in die Hand zu nehmen. Viele sehen ein Betätigungsfeld und wursteln blind drauflos.
KDP

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