Guten Abend,
nach einigem Lesen rund um den neuen Art. 91c GG und dem Entwurf eines IT-Staatsvertrages stellt sich mir immer noch die Frage, warum im IT-Planungsrat als "Steuerungsgremium" keine umfassende bzw. "stimmberechtigte" Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände durch entsandte Vertreter vorgesehen ist. Wird ein obligatorisches Abstimmungsverfahren zwischen Bund/Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden hier als nicht mehr notwendig gesehen? Steht dem nicht die kommunale Verwaltungshoheit entgegen?
Freundliche Grüße
Admiral1973




