Thema: eGovernment-Europameister will Signaturpflicht für eRechnungen

erstellt am: 07.08.2012 17:01

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Diskussion zum Artikel


Österreich rudert beim eBilling zurück
eGovernment-Europameister will Signaturpflicht für eRechnungen


Die EU hat sich für die elektronische Rechnung ohne Signatur stark gemacht. Deutschland hat den Signaturzwang aufgehoben – sogar rückwirkend. Ausgerechnet der eGovernment-Europameister Österreich rudert zurück. Und die Datenschützer der ARGE DATEN befürchten sogar noch Schlimmeres.

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woksoll





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Kommentar zu: eGovernment-Europameister will Signaturpflicht für eRechnungen
07.08.2012 17:02

Das österreichische Beispiel zeigt, dass beim E-Government jeder machen kann, was er will. Man kann sich darauf verlassen, dass die Bürger es längst aufgegeben haben sich gegen Blödsinn vom Staat zu wehren. Die Bürger haben offenbar jede Hoffnung verloren, dass ihr Staat sich rational verhalten würde.

Der Staat sollte sich dann aber nicht wundern, wenn der Bürger dann einschreitet, wenn es zu derbe im Tollhaus getrieben wird. Wie beim Melderecht, den Zugangserschwerungsgesetz, der Vorratsdatenspeicherung, ACTA und den anderen verfassungsfeindlichen Aktivitäten wie beim Wahlrecht. Aber ein Jammer sind sie schon, diese Stücke aus dem Tollhaus.

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nicht registrierter User


RE: eGovernment-Europameister will Signaturpflicht für eRechnungen
08.08.2012 09:18

Verordnung im Detail:
Im Änderungsentwurf für die Verordnung heißt es:
Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung sind gewährleistet,
1. wenn die Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Z 3a Signaturgesetz versehen ist,
oder
2. wenn die Rechnung durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gemäß Artikel 2 der Empfehlung 1994/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. Nr. L 338 vom 28.12.1994, S. 98) übermittelt wird, sofern in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten,
oder
3. wenn der Unternehmer ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren anwendet, durch das ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen wird. Dieses Erfordernis ist auch als erfüllt anzusehen, wenn eine elektronische Rechnung über FinanzOnline oder über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger gelegt wird.“
primär will man die Unternehmer dazu bringen die Rechnungen strukturiert einzubringen, wie es in Ländern wie Dänemark schon seit Jahren verpflichtend der Fall ist.

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nicht registrierter User


RE: eGovernment-Europameister will Signaturpflicht für eRechnungen
23.08.2012 12:36

Der Artikel hat eine etwas irreführende Überschrift und wird sehr kontrovers auf XING in der Gruppe Information & Document Management diskutiert: http://bit.ly/Pe7nN4 . Österreich rudert nicht zurück, sondern eröffnet auch den Weg, Rechnungen ohne elektronische Signatur entsprechend den europäischen Vorgaben zu versenden. Nur wo vorher die fortgeschrittene Signatur ausreichend war soll es nun die aufwändigere qualifizierte elektronische Signatur österreichischer Prägung sein.
Auf XING werden die QES qualifizierte elektronische Signatur, das Nachsignieren, generell in Frage gestellt. Es ist an der Zeit zu prüfen, ob die qualifizierte elektronische Signatur in Deutschland sich nicht in das Gegenteil der ursprünglichen Intension, Prozesse einfacher und kostengünstiger zu machen, verkehrt hat: großer Aufwand, erhebliche Kosten, Generalverdacht für jeden Bürger und dann noch weich werdend und die Rechtskraft verlierend.
Nicht alles was technisch geht sollte auch gemacht werden.
Dr. Ulrich Kampffmeyer

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