Steuerfahndung 2.0

Spezialanwendungen unterstützen Jagd nach Steuersündern

30.09.2010 | Autor / Redakteur: Hans-Thomas Hengl / Gerald Viola

Die Grenzen setzt häufig der Datenschutz

Diese technische Konzeption findet freilich ihre rechtlich-politischen Grenzen häufig im Datenschutz, der im Einzelfall nicht jeden Datenzugriff und -abgleich erlaubt. „Der Erfolg der Steuerfahndung ist immer geprägt von der Verfügbarkeit schneller Informationen, insbesondere aus dem Ausland“, so das Bayerische Finanzministerium. Nationale und internationale Regeln zum Datenschutz und Steuergeheimnis seien immanente Grenzen dieses Informationsbedarfes. „Insofern kann man von einem Spannungsfeld sprechen“, gesteht das Bayerische Finanzministerium zu.

Dieses Spannungsfeld können die IT-Anbieter freilich nicht auflösen. Daher konzentriert sich SAP auf die technische Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten. Die Forschung von SAP geht noch einen Schritt über das einfache Mashup-Konzept hinaus.

Interaktion der Gadgets

Im Forschungsprojekt FAST (Fast and Advanced Storyboard Tools) geht es im Kern darum, komplexere Mashups zu bauen, das heißt, ganze Prozesse in einem Gadget ablaufen zu lassen. Das Bauen und damit die Definition der Prozesse, die im Gadget ablaufen, soll beim Anwender liegen. So erlaubt es die FAST-Plattform, nicht nur eine, sondern mehrere Nutzeroberflächen für ein Mashup zu definieren, die in einem Prozessablauf hintereinander dargestellt werden.

Diese übergeben sich dann die aggregierten Informationen gegenseitig. So können Prozessabläufe in Gadgets zusammengefasst werden. Weil diese Mashups in Form von Gadgets wie kleine abgeschlossene Applikationen definiert sind, können sie nicht nur über das CRM-System dargestellt werden, sondern auch auf einem mobilen Endgerät als sogenannte „APP“ publiziert werden.

Die FAST-Plattform, deren Entwicklung von der EU im 7. Forschungsrahmenprogramm unterstützt wird, ermöglicht zusätzlich eine Kommunikation zwischen einzelnen Mashups und Gadgets. Damit wird eine flexible Zusammenstellung ganzer Prüfketten möglich. Es entstehen mehr Funktionalitäten, die vom Endbenutzer definiert werden können.

Auch wenn dies noch Zukunftsmusik ist, kann eine speziell auf die Anforderungen der Steuerfahndung zugeschnittene IT-Architektur bereits heute einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Steuersünder dingfest zu machen und zur Verantwortung zu ziehen.

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